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Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme setzt die erfolgreiche Erfüllung der ersten 8 Jahre der allgemeinen Schulpflicht und die erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung und eventuell einer Aufnahmeprüfung voraus.

 

Eignungsprüfung

Überprüfung der musikalischen, bildnerischen, sportlichen und kommunikativen Fähigkeiten und der körperlichen Gesundheit.

 

Aufnahmeprüfung

Ist nur erforderlich ab einer schlechteren Note als “Gut” in der 2. Leistungsgruppe in

Deutsch,
Mathematik,
Englisch,

schriftlich und mündlich;

Stoff: 1. Leistungsgruppe der 8. Schulstufe.

Seite zuletzt geändert am: 19.09.2007, 11:52 von Arnold Margreiter
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